Der jetzt gültige landschaftliche Gebietsplan Seiser Alm vom Februar 1992 und die zwei Jahre später in Kraft getretenen Durchführungsbestimmungen sind im Bezug auf die Bautätigkeit der Bauern und der Wiesenbesitzer sehr streng. Bei der Instandhaltung und beim Wiederaufbau der Wirtschaftsgebäude, Heustadel und Kochhütten (es existieren mehr als 400 auf der ganzen Alm) „muss die typische architektonische Gestaltung beibehalten werden“. Weiterhin wurde geschrieben: „Um eine harmonische Eingliederung in die umgebende Landschaft zu gewährleisten, muss die örtliche Bauform und Bauweise beachtet werden, auch in Bezug auf die Auswahl der Baumaterialien“.
Diese wertvolle Formulierung des Gesetzes zum Schutz der Seiser Alm, die den Geist der Politiker der 70er Jahre wiedergibt, wird leider durch den Artikel 4h) des Gebietsplanes vollkommen entkräftet. Dieser legt fest, dass die bestehenden Fremdenverkehrsbetriebe im Sinne des Artikels 42 der alten Landesraumordnung gebaut werden dürfen. Dieser Artikel (jetzt abgeändert) galt generell für die Bautätigkeit im ganzen Lande, und jeder weiß welche Ungetüme in den letzten Jahrzehnten dort entstanden sind.
Die Verfechter der jetzigen Gesetze behaupten, dass in den letzen Jahrzehnten keine neuen Hotels gebaut wurden. Unabhängig davon steht fest, dass viele verdoppelt oder verdreifacht wurden. Dabei spricht keiner von den neu entstandenen Pensionen und Wohnhäusern, viele an Feriengäste weitervermietet. Keiner nennt die Erweiterungen der Schwaigen um zahlreiche Zimmer , dies um den „Urlaub auf dem Bauernhof“ zu ermöglichen. Und keine Daten sind über die Zusatzbauten der Aufstiegsanlagen bekannt, die zum Teil auch zum Bewohnen ausgebaut wurden.
Korrekterweise müsste man erwähnen, dass der letzte Absatz über die Bautätigkeit folgendermaßen lautet: „Die Projekte aller Bauten müssen der II. Landeskommission für Landschaftsschutz zur Begutachtung unterbreitet werden“. Lobenswerte Ergänzung. Leider sind eventuelle negativen Bescheide kaum bindend, denn, wie das ff-Wochenmagazin vom 8. März 2007 berichtet: „selbst ein eventuelles Gutachten der Kommission zählt in Südtirol wenig, denn das letzte Wort hat die Landesregierung. Und die winkt solche und ähnliche Projekte meist, mit kleinen Abänderungen, durch.
Fachkundige meinen, dass Großbauten immer großzügig genehmigt werden. Die Gemeinde Kastelruth kassiert bei Erweiterung von Hotels etliche Gelder, Erschließungsbeiträge, Abwasserzinsen, ICI-Kommunalsteuern, usw. Kleinere Umbauten von Kochhütten bringen nichts, es gibt Schikanen, Verzögerungen, peinlichste Einhaltung aller Gesetze. (es gab sogar Probleme bei einem Fallklo!)
Die folgenden Bilder lassen jeden Leser selbst beurteilen wie diese Bauten einzuschätzen sind und wie sie der Alm angepasst wurden. Die diesbezüglichen Angaben stammen von Fachleuten der Baubranche, wenn welche fehlerhaft oder unvollkommen sind bitten wir um Berichtigung bzw. Ergänzung.